AGB
Mit Auftragserteilung werden diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" anerkannt.
Die Firma Kurierdienst Engelexpress (Kurierdienst) betreibt ein
Transportunternehmen für Kurierfahrten und Kleintransporte.
Die Fahrten werden entweder von dem Inhaber der Firma selbst oder an selbständige Unternehmer/Fremdfirma vermittelt werden.
Die Beförderung erfolgt durch Kurierdienst oder beauftragte Unternehmer/Fremdfirma mit Kraftfahrzeugen oder anderen geeigneten Transportmitteln.
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Die Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer, im folgenden Kurierdienst genannt, und für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kurierdienst Engelexpress, sofern im jeweiligen Auftrag nichts anderes ausdrücklich bestimmt wird. Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem erteilten Auftrag.
§ 1.Vertragspartner-Vertragsgegenstand
1.Der Frachtauftrag wird geschlossen zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Kurierdienst. Ein Vertrag zwischen dem Kurierdienst Engelexpress und dem Auftraggeber kommt bei der Vermittlung nicht zustande, es sei denn, dieses wird ausdrücklich vereinbart. Der jeweilige Kurierdienst ist ein selbstständiger Unternehmer und ist nicht Teil des Kurierdienst Engelexpress Der Kurierdienst Engelexpress ist nicht berechtigt, verbindliche Erklärungen für den jeweiligen Kurierdienst
2.Gegenstand des Frachtauftrages ist der Transport von Gütern aller Art durch Fahrräder, Personenkraftwagen, Kleintransporter und ähnliche Fahrzeuge, wenn es für den Transport nicht einer gesonderten Genehmigung bedarf, wenn der Transport der Güter wegen des Zustandes der Güter nicht mit besonderen Gefahren verbunden ist und /oder wenn das Frachtgut wegen der Größe und /oder des Gewichtes in den vorgesehenen Fahrzeugen üblicherweise transportiert werden kann. Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Transport von Menschen, lebenden Tieren, Kraftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen, Anhängern und Trailern, Wertgegenständen wie Edelmetallen, Schmuck, Edelsteinen, Antiquitäten, Bargeld oder Wertpapieren nicht Gegenstand des Vertrages.
§ 2.Pflichten des Kurierdienstes
1Der Kurierdienst hat den ihm übertragenen Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers zu erledigen. Er darf sich zur Erfüllung der Leistung Dritter bedienen.
2. Der Kurierdienst ist verpflichtet, einen übernommenen Auftrag unverzüglich, also innerhalb der für die Erfüllung eines Frachtauftrages üblichen Zeit, zu erledigen. Wenn nichts Abweichendes vereinbart worden ist, ist der Kurierdienst nicht verpflichtet, das Frachtgut zu einer bestimmten oder nach einer bestimmten Zeit bei dem vorgesehenen Empfänger abzuliefern.
3. Der Kurierdienst ist verpflichtet, eine Verkehrshaftungsversicherung abzuschließen, die von ihm verursachte Schäden an den Frachtgütern und bei Verlust von Frachtgütern in Höhe von 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm des Rohgewichtes der Sendung, bei sonstigen Schäden in Höhe von 25 Rechnungseinheiten je Kilogramm des Rohgewichtes der Sendung, zumindest bis zu einer Höhe von € 5.000 absichert.
§ 4 Leistungsumfang
Der Frachtauftrag umfasst die Abholung des Frachtgutes bei dem von dem Auftraggeber bestimmten Ort und die Ablieferung an dem von dem Auftraggeber bestimmten Ort und Empfänger. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das Frachtgut unter Berücksichtigung einer angemessenen Fahrtzeit von der Übergabe des Frachtgutes an gerechnet auch von dem vorgesehenen Empfänger des Gutes in Empfang genommen werden kann. Sollte die Abnahme des Frachtgutes durch den Auftraggeber nicht gewährleistet worden sein, ist der Kurierdienst berechtigt, den dadurch entstandenen Mehraufwand entsprechend den allgemeinen Entgeldsätzen gesondert zu berechnen. Sollte der Kurierdienst keine zur Abnahme des Frachtgutes bereite Person antreffen, ist der Kurierdienst berechtigt, das Frachtgut, soweit es den üblichen Gepflogenheiten entspricht, bei einer zu dem vorgesehenen Empfänger benachbarten Person abzugeben. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber gegenteilige Anweisungen erteilt hat.